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Das gilt auch für das Erreichen Ihrer Ziele, die Sie mit der Verwendung der Angebote zur Erstellung von Verfahrensdokumentationen verfolgen.

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Hinweise

Wir weisen darauf hin, dass die Finanzverwaltung und/oder Gerichte abweichende Auffassungen von den in den Angebote zur Erstellung von Verfahrensdokumentationen geschilderten Rechtsansichten vertreten oder auch später entwickeln können.

Die Angebote zur Erstellung von Verfahrensdokumentationen können eine zu Ihren Sachverhalten passenden und dem jeweiligen Rechtsstand entsprechenden Beratung durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

Bitte, beachten Sie weiterhin, dass zu diesem Rechtsgebiet nur wenig Literatur und Erfahrungen vorliegen und dass deshalb auch kurzfristig Änderungen eintreten können. Ihre Verfahrensdokumentation kann also sehr rasch veralten.